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Wichtige Informationen für Versicherte bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft

Die Vertragsverhandlungen zwischen Ärztekammer und SVA sind voerst gescheitert, deshalb wird es zu einer sogenannten "vertragsfreien Zeit" ab 1. Juni 2010 kommen. Was das für die Versicherten bedeutet und wohin man sich wenden kann finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.svagw.at/vertragslos

 

 

Erinnerungsschreiben zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Die Finanzverwaltung hat Anfang Mai 2010 automationsunterstützt Schreiben an Unternehmer versendet, die auf die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen hinweisen. Diese Schreiben sind auch an Unternehmer gegangen, die keine Verpflichtung haben.

Aufgrund der Verordnung BGBl II Nr. 46/2002 muss bei einem Vorjahresumsatz bis EUR 100.000,00 keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Zur Klarstellung wird seitens des BMF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Schreiben keine Verpflichtung zur monatlichen UVA-Abgabe auslösen und für Adressaten, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, keinerlei Folgen haben.

Unternehmer, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, aber ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, werden - zwecks Aktualisierung ihrer Daten - gebeten nach Möglichkeit schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen, dass diese Verpflichtung nicht besteht. Das BMF hat bedauert, dass es auf Grund einer unvollständigen Datenlage zu Irritationen gekommen ist.